Befähigte Person für Kabel-, Rohr- und Kombischottungen
Datum und Uhrzeit
18.06.26
Preis pro Seminar
600,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
Mario Wendling
Teilnehmer
Max. 20
Fragen?
Inhalt
Man sieht sie nicht, dennoch stellen sie eine große Gefahr dar: Kabel und brennbare Rohre in den Wänden können im Brandfall wie Zündschnüre wirken und den Brand schnell unkontrollierbar werden lassen. Eine effektive Methode, das zu verhindern, ist der Bau von Brandschottungen. Lernen Sie in unserem Seminar Befähigte Person für Kabel-, Rohr- und Kombischottungen, mit den verschiedenen Brandschottungen umzugehen. Sie erhalten das nötige Wissen über rechtliche Grundlagen und Normen. Wir zeigen Ihnen zudem, wie einzelne Schottungen aufgebaut sind und wirken. Dieses Seminar richtet sich vor allem an Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren sowie Unternehmen und deren Brandschutzbeauftragte. Besonders betroffen sind außerdem Elektrofirmen und Architekten.
Abschottungen für horizontal oder vertikal verlegte Kabelbahnen oder Rohre sind erste Voraussetzung für ein umfassendes Brandschutzkonzept, denn Kabel und brennbare Rohre wirken im Brandfall oft wie Zündschnüre, die den Brand außerordentlich schnell weiterleiten können. Brandschottungen haben in der Praxis viele Male verhindert, dass sich Entstehungsbrände ausbreiten konnten. Auch die bei der Verbrennung von Kabelisolierung unvermeidbare Rauchentwicklung und die damit verbundene Freisetzung gefährlicher Brandgase, die Menschen bedrohen, Materialien angreifen und technische Einrichtungen zerstören, können mit richtig eingebauten Schotts deutlich verhindert bzw. verzögert werden. Abschottungen von Kabel- und Rohrdurchführungen in brandschutztechnisch klassifizierten Wänden und Decken sind zwingend vorgeschrieben und bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Mit diesem Seminar wollen wir erreichen, dass die Teilnehmer in der Lage sind, Schottungen richtig zu beurteilen und auszuführen.
Zielgruppe
Architekturbüros / Architekten, Brandschutzbeauftragte, Werk- und Berufsfeuerwehren, Krankenhäuser, Altenheime, Kliniken, Elektrofirmen, Industriebetriebe, Gewerbliche Betriebe, Wohnungsbaugesellschaften
Voraussetzungen
TRBS 1203, DIN EN 13501-2 (alt DIN 4102 Teile 9 und 11)